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Die Landesregierung berichtet dem Landtag innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag 30. Juni 2017 und danach alle drei Jahre bis zum 31. Dezember unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, der Landesjugendämter, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. und des Flüchtlingsrates NRW e.V. über die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die…
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag spätestens zum 31. Dezember 2026 über die Erfahrungen bei der Anwendung der Teile 1 bis 7 dieses Gesetzes.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag jährlich über die Anwendung dieses Gesetzes sowie nach Ablauf eines fünfjährigen Erfahrungszeitraums über die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2026 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Umsetzung dieses Gesetzes in der Landesverwaltung. Nach Inkrafttreten des Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.