§ 7 7. PflegeArbbVInkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
§ 2 6. AusbDienstLArbbVSechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
§ 2 12. MalerArbbVZwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
§ 45 Abs. 1 WBVO-Pflege-NRWWeiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
§ 3 LohnUGAÜV 7Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft.