LohnUGAÜV 7 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 LohnUGAÜV 7AußerkrafttretenSiebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung § 2§ 4 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft. § 2§ 4