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Die Stadt Heinsberg (Rhld.) und die Gemeinden Karken, Kempen, Kirchhoven - mit Ausnahme der in § 30 genannten Flurstücke -, Oberbruch-Dremmen, Randerath - mit Ausnahme der in § 29 genannten Flurstücke - und Waldenrath werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Heinsberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Heinsberg werden eingegliedert aus der Gemeinde Würm folgende Flurstücke: Gemarkung Würm Flur 4 Nr. 2, 3, 4, 220, 221, 223, 224, 247, 270.
Das Amt Karken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg.
Die Gemeinden Schafhausen und Unterbruch (Amt Heinsberg-Land), letztere jedoch ohne die in § 4 genannten Flurstücke, und die Gemeinde Aphoven (Amt Waldenrath)…
Die Stadt Büren und die Gemeinden Ahden, Barkhausen, Brenken, Eickhoff, Harth, Hegensdorf, Siddinghausen, Steinhausen, Weiberg, Weine und Wewelsburg werden zu…
Der neue Kreis erhält den Namen Heinsberg.
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
Die Stadt Kerpen und die Gemeinden Blatzheim, Buir, Horrem - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Manheim, Mödrath, Sindorf - mit Ausnahme der…
Die Stadt Heimbach - mit Ausnahme der in den §§ 8 und 9 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Schmidt - mit Ausnahme der in § 15 genannten Flurstücke -,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.