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Die Gemeinden Schafhausen und Unterbruch (Amt Heinsberg-Land), letztere jedoch ohne die in § 4 genannten Flurstücke, und die Gemeinde Aphoven (Amt Waldenrath) werden in die Stadt Heinsberg (Rhld.) eingegliedert.
Die Ämter Heinsberg-Land und Waldenrath werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg (Rhld.).
Die Ämter Blankenstein und Hattingen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hattingen.
Das Amt Karken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg.
Die Ämter Frauenberg und Kuchenheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Euskirchen.
Die Ämter Fredeburg und Schmallenberg werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Schmallenberg.
Die Ämter Bedburg und Königshoven werden aufgelöst; Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bedburg.
Die Ämter Kevelaer und Kervenheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kevelaer.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.