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Die Gemeinden Braunsrath, Haaren (Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg) und Waldfeucht werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Waldfeucht.
In die Gemeinde Waldfeucht werden eingegliedert aus der Gemeinde Kirchhoven folgende Flurstücke: Gemarkung Kirchhoven Fluren 1, 2, 3 Flur 4 ohne Nr. 19, 20, 30, 31, 97, 104, 125, 127, 129, 131 Flur 7 Nr. 3, 4, 5, 6/1, 6/2, 7, 10 bis 15, 67/1, 67/2, 68, 69, 74, 77, 83, 86, 90, 96, 97, 98, 100, 110 bis 118, 121, 123 Fluren 37, 38.
Das Amt Waldfeucht wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Waldfeucht.
Das Amt Aldenhoven wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Aldenhoven.
Die Gemeinden Elmpt - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Flurstücke - und Niederkrüchten - mit Ausnahme der in Absatz 2 und § 33 genannten Flurstücke -…
Die Stadt Geilenkirchen und die Gemeinden Teveren, Lindern, Beeck, Immendorf, Süggerath und Würm - mit Ausnahme der in § 27 genannten Flurstücke - werden zu…
Die Gemeinden Grefrath - ohne die in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Oedt - ohne die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 7 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -…
Die Gemeinden Niederkrüchten, Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen und Übach-Palenberg werden zu…
Die Gemeinden Langerwehe - mit Ausnahme der in § 18 genannten Flurstücke -, Jüngersdorf, Wenau, Luchem - mit Ausnahme der in § 18 genannten Flurstücke -,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.