Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Hamm werden dem Amtsgericht Hagen zugewiesen.
Die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Köln werden dem Amtsgericht Euskirchen zugewiesen.
Bei den Amtsgerichten Euskirchen und Hagen werden die Mahnverfahren maschinell bearbeitet. Hiervon ausgenommen sind Verfahren, in denen der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid im Ausland oder nach Artikel 32 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218), das zuletzt durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594, 2598) geändert worden ist, zuzustellen ist. Abschnitt 2 Familien- und Personenstandssachen
Zuständig für die Durchführung des Mahnverfahrens ist das Arbeitsgericht, das für die im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. Die…
Verordnung über die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren und Zuweisung an die Amtsgerichte Euskirchen und Hagen vom 28. Januar 1999 (GV. NRW. S. 43), die…
für die Amtsgerichtsbezirke Ahaus und Gronau (Westf.), b) dem Amtsgericht Brilon für die Amtsgerichtsbezirke Brilon und Marsberg, c) dem Amtsgericht Coesfeld…
dem Amtsgericht Bonn für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Königswinter, Rheinbach und Waldbröl, wobei zum Bereitschaftsdienst auch die Richterinnen…
dem Amtsgericht Düsseldorf für die Bezirke der Amtsgerichte Langenfeld und Ratingen, b) im Landgerichtsbezirk Duisburg dem Amtsgericht Duisburg für die Bezirke…
für die Amtsgerichtsbezirke Ahaus und Gronau (Westf.), b) dem Amtsgericht Arnsberg für die Amtsgerichtsbezirke Arnsberg und Meschede, c) dem Amtsgericht Beckum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.