Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:
der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung nach Absatz 1 Nr. 3.
Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt vier Jahre.
nach einer Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren, von denen zwölf Monate auf die praktische Ausbildung entfallen müssen, die pharmazeutische Prüfung im…
der Nachweis über ein Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement