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Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
Die Prüfungen finden an vier Tagen in der Reihenfolge des Absatzes 1 statt. Die Prüfung dauert an den beiden ersten Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden. Die Anzahl der in der Aufsichtsarbeit zu beantwortenden Fragen und ihre Verteilung auf die einzelnen Fächer ergeben sich aus der Anlage 12.
Die Fragen müssen auf den in der Anlage 13 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein.
Die Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden abgelegt:
Im Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich, im Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung mündlich geprüft.
das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (Anlage 10),
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie 100 Fragen II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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