§ 20 Abs. 1 AAppOAntrag auf Erteilung einer Approbation
Der Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apotheker ist an die nach § 12 der Bundes-Apothekerordnung zuständige Behörde des Landes zu richten.
§ 35c Abs. 2 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
Anlage 17 AAppO(zu § 22a Absatz 7) Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder 1a der Bundes-Apothekerordnung
( Fundstelle: BGBl. I 2026 Nr. 326, S. 31) | | | --- | | Herrn/Frau ............................................................................................…
§ 35a Abs. 1 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 3a der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der…
§ 39 Abs. 2 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.