§ 9 Abs. 1 ABVVerordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 2 VersResAbVVerordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Versorgungsreserve
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 AusbBerAufhV 3Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 AusbBerAufhV 4Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 AusbBerAufhV 5Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.