§ 8 Abs. 2 GOS-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
Die Einführungsphase führt in die Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren der gymnasialen Oberstufe unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schullaufbahnen…
§ 8 Abs. 1 SK-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Saarland-Kolleg (SK-VO) Vom 17. Juni 2009
Die Einführungsphase führt in die Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren des Bildungsganges des Saarland-Kollegs unter Berücksichtigung unterschiedlicher…
§ 17 Abs. 1 APO-OS NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung am Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld
Die Eingangsphase soll in die besonderen Arbeits- und Leistungsformen des Oberstufen-Kollegs einführen, eine allgemeine Orientierung ermöglichen und…
§ 4 Abs. 2 Abendgymnasium-VOGliederung des Bildungsgangs
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und in die zweijährige Hauptphase.
§ 2 Abs. 2 Abendgymnasium-VOGrundlagen und Zielsetzungen
Der Bildungsgang am Abendgymnasium hat zum Ziel, eine vertiefte Allgemeinbildung, die allgemeine Studierfähigkeit sowie eine wissenschaftspropädeutische Bildung…