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Studierende, die den Vorkurs erfolgreich abgeschlossen haben, werden zur Einführungsphase zugelassen. Weiter sind zum Eintritt in die Einführungsphase Bewerberinnen und Bewerber berechtigt, die
mindestens 19 Jahre alt sind und
den Mittleren Bildungsabschluss erworben haben und nachweisen können, dass sie eine zweite Fremdsprache bereits mindestens vier Jahre erlernt haben oder entsprechende Kenntnisse aus außerschulischen Kursen nachweisen können oder eine entsprechende Feststellungsprüfung in ihrer Herkunftssprache abgelegt haben und
mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Eine durch amtliche Bescheinigung nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahres.