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Der Bildungsgang des Abendgymnasiums umfasst den einjährigen Vorkurs und die gymnasiale Oberstufe.
Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und in die zweijährige Hauptphase.
Die Hauptphase gliedert sich in vier Schulhalbjahre. In ihrem Verlauf sind die Leistungsnachweise im vorgeschriebenen Umfang zu erbringen, die Voraussetzung für die Zulassung zu der am Ende des vierten Halbjahres stattfindenden schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung sind. Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein. Eine durch amtliche Bescheinigung nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.