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Das Kursangebot und die Einrichtung von Kursen am Abendgymnasium richten sich unter vorrangiger Berücksichtigung der Wünsche der Studierenden grundsätzlich nach den personellen, räumlichen, unterrichtlichen und stundenplanorganisatorischen Möglichkeiten sowie nach den zu erwartenden Kursfrequenzen. Die Einrichtung der Kurse bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.3 c) Fächerwahl; Teilnahme am Unterricht