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Durch die Pflichtfächer wird gewährleistet, dass die oder der Studierende Unterricht im Umfang von insgesamt 24 Wochenstunden je Halbjahr erhält.
im sprachlich-literarischen Aufgabenfeld,
im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und
im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld
In diesem Rahmen und als Grundlage für die gemäß § 37 in die Gesamtqualifikation einzubringenden Kurse ist in den vier Halbjahren der Hauptphase eine durchgehende Belegung als Pflichtfächer wie folgt vorzunehmen:
Jede und jeder Studierende belegt als Kernfächer Deutsch, Mathematik und eine aus der Einführungsphase fortgeführte Fremdsprache (Pflichtfremdsprache); zwei dieser Fächer sind als L-Kurse zu belegen.
Jede und jeder Studierende belegt verpflichtend das zweistündig unterrichtete gesellschaftswissenschaftliche Fach Geschichte und eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik als Grundkurs.
Als weiteren Grundkurs wählt jede und jeder Studierende entweder eines der weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Erdkunde oder Politik oder eines der verbleibenden naturwissenschaftlichen Fächer.