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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde beim Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hinterlegt ist. Der Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.[1]
1Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 für die Parteien in Kraft, deren Ratifikationsurkunden bis zum 30. September 2010 bei der Staats- oder…
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der…
Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 11 Absatz 1 Satz 2 am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den…
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem alle Ratifikationsurkunden beim Bund hinterlegt wurden.
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Staatskanzlei des Sitzlandes zu hinterlegen. Diese teilt den übrigen an dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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