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Die Angaben gemäß § 16a Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 und 3 werden auf den Internet-Seiten des Landtags (www.landtag.nrw.de) veröffentlicht.
Entgelte nach § 16a Absatz 3 Nummer 3 und Nummer 4 werden mit ihrem monatlichen Betrag in Euro und Cent unverzüglich veröffentlicht.
Die Angaben gemäß § 16a Absatz 3 Nummer 2 werden in Stufen veröffentlicht. Die Stufe 1 erfasst anzeigepflichtige jährliche Einkünfte bis 1.000 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 2.500 Euro, die Stufe 3 Einkünfte bis 5.000 Euro, die Stufe 4 Einkünfte bis 10.000 Euro, die Stufe 5 Einkünfte bis 20.000 Euro, die Stufe 6 Einkünfte bis 40.000 Euro, die Stufe 7 Einkünfte bis 60.000 Euro. Bei allen folgenden Stufen, deren Nummerierung sich fortlaufend erhöht, werden jeweils 30.000 Euro zum Höchstbetrag der vorhergehenden Stufe addiert. Die Einkünfte werden der entsprechenden Stufe zugeordnet, sofern der Höchstbetrag der vorhergehenden Stufe überschritten wurde. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte nach § 16a Absatz 3 Nummer 4 angezeigt, wird die Einkommensstufe bzw. der Betrag mit Angabe des Monatsnamens veröffentlicht.
Spenden nach § 16a Absatz 1 Nummer 4 werden jährlich unter Angabe der Höhe und Herkunft veröffentlicht. Für Spenden an ein Mitglied des Landtags findet § 25 Absatz 2 und 4 des Gesetzes über die politischen Parteien entsprechende Anwendung.
Die anzeigepflichtigen Angaben gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 bis 4 werden auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Soweit der Wert der…
Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend
Die Angaben gemäß § 1 Absatz 1 bis 3 werden auf den Internetseiten des Landtages veröffentlicht. Regelmäßige monatliche beziehungsweise jährliche Einkünfte…
Die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags veröffentlicht jährlich die geprüften Rechnungen der Fraktionen nach § 7 Absatz 3 als Drucksache. Soweit die…
Die Feststellung, dass eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß im Sinne des Absatzes 1 vorliegt, wird unbeschadet weiterer Sanktionen als Drucksache…
Anhand der prozentualen Veränderung des Nominallohnindex errechnet sich der Betrag zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Absatz 1 Satz 1. § 19 findet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.