AdVermiG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13c AdVermiGVerbot der ErsatzmuttervermittlungGesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern · Zweiter Abschnitt § 13b§ 13d Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.