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Anlage 1 ÄApprO 2002 — (zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind | Junoda