Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist bei einer Berufspflichtverletzung oder einem Standesvergehen die Schuld gering und sind die Folgen der Tat unbedeutend, so kann das Berufsgericht das Verfahren in jeder Lage durch Beschluss einstellen.
Für die Anfechtung dieses Beschlusses gilt § 12 Abs. 1 entsprechend.