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Das Berufungsgericht entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die Entscheidung lautet auf:
Zurückweisung der Berufung,
Aufhebung oder Abänderung des erstinstanzlichen Urteils,
Einstellung des Verfahrens oder
Zurückverweisung an das Berufsgericht der ersten Instanz, wenn das Verfahren der ersten Instanz an einem wesentlichen Mangel leidet.