Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei den Berufsgerichten des Saarlandes wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Die erforderlichen Bürokräfte, die Räume und die Mittel für den sonstigen sächlichen Bedarf stellen die jeweils zuständigen Heilberufekammern für ihren Geschäftsbereich zur Verfügung.
Die Dienstaufsicht über die Geschäftsstellen führen die Vorsitzenden der Berufsgerichte der zweiten Instanz jeweils für ihren Geschäftsbereich.