Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das berufsgerichtliche Verfahren wird von den Berufsgerichten als erste Instanz und von den Landesberufsgerichten als Rechtsmittelinstanz durchgeführt.
Bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf werden ein Berufsgericht für Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner und ein Berufsgericht für Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure sowie Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen gebildet.
Bei dem Oberverwaltungsgericht werden als Rechtsmittelgerichte ein Landesberufsgericht für Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner und ein Landesberufs-gericht für Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure sowie Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen gebildet.
Den Berufsgerichten und den Landesberufsgerichten stehen die Geschäftseinrichtungen des Gerichts, dem sie angegliedert sind, zur Verfügung. Die für die Dienstaufsicht über diese Gerichte getroffenen Bestimmungen gelten auch für die Berufsgerichte und die Landesberufsgerichte.
Für das Land Nordrhein-Westfalen wird als Rechtsmittelinstanz ein Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht errichtet.
Das Berufsgericht für Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure sowie Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen verhandelt und entscheidet in Kammern,…
Als Berufsgerichte erster und zweiter Instanz werden eingerichtet
Die Rechtsstreitigkeiten aus der Bildung oder Tätigkeit der Richtervertretungen sind im ersten und zweiten Rechtszug den bei den Verwaltungsgerichten nach dem…
Richterdienstgerichte sind das Dienstgericht für Richter und der Dienstgerichtshof für Richter.
im Übrigen die Oberlandesgerichte,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.