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Das Berufsgericht verhandelt und entscheidet in der Besetzung von einer Berufsrichterin als Vorsitzender oder einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Das Landesberufsgericht verhandelt und entscheidet in der Besetzung von einer Berufsrichterin als Vorsitzender oder einem Berufsrichter als Vorsitzendem und einer weiteren Berufsrichterin oder einem weiteren Berufsrichter und drei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, wirken die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mit. Sie müssen jedoch Mitglied der Kammer sein, der das beschuldigte Mitglied angehört.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle nimmt die Geschäftsstelle des Gerichts wahr, bei dem das Berufsgericht oder das Landesberufsgericht errichtet ist.
Das Berufsgericht für Heilberufe verhandelt und entscheidet in Kammern, die mit einer Berufsrichterin oder einem -richter als Vorsitzende (Vorsitz) und zwei…
Den Berufsgerichten und den Landesberufsgerichten stehen die Geschäftseinrichtungen des Gerichts, dem sie angegliedert sind, zur Verfügung. Die für die…
Die Kammern errichten an ihrem Sitz ein Berufsgericht erster Instanz als das in der Besetzung mit einer oder einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder…
die Vorsitzenden des Berufsgerichts und des Landesberufsgerichts und die weiteren berufsrichterlichen Mitglieder des Landesberufsgerichts sowie deren…
in einer Kammer bei der Ahndung von Verstößen gegen Berufspflichten mitwirkt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.