ÄArbVtrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ÄArbVtrGBerlin-KlauselGesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung § 1§ 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. § 1§ 3