§ 2 AELV 2022Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2022
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 2 AELV 2024Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2024
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
§ 2 AELV 2023Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2023
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
§ 2 AELV 2020Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 AELV 2019Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.