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Der Ausbildungsberuf Änderungsschneider/Änderungsschneiderin wird staatlich anerkannt.
nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes sowie
nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 37, Änderungsschneider, der Anlage B der Handwerksordnung
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