§ 1 TPDesign/TSysPlAusbV
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
1.
Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin,
2.
Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin