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Die Ausbildungsberufe werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin,
Industriemechaniker/Industriemechanikerin,
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin,
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin,
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
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