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Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz wird geleistet für die Teilnahme an Vorkursen von einer Mindestdauer von sechs Monaten, die die Zulassung ermöglichen oder in geeigneter Weise vorbereiten. Werden Vorkurse nach Nummer 2 in Volkshochschulen durchgeführt, müssen sie von den anderen Lehrveranstaltungen organisatorisch getrennt sein.
zu einem Kolleg oder
zu einer Hochschule
Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen oder an einer durch die zuständige Landesbehörde staatlich anerkannten oder genehmigten Einrichtung durchgeführt wird. Dasselbe gilt, wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt, daß der Besuch der Einrichtung dem Besuch der in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen gleichwertig ist.
Über die Einrichtung von Vorkursen an einer öffentlichen Schule entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde auf Grundlage der von den Schulen gemeldeten…
Der Vorkurs dient der Vorbereitung auf die Klassenstufe 9 des Hauptschulbildungsganges und sichert die Grundlagen insbesondere in den Fächern Deutsch,…
Für Bewerber, die für eine erfolgreiche Mitarbeit in ihrem Lehrgang nicht ausreichend vorbereitet sind, soll ein Vorkurs eingerichtet werden. Die Teilnahme am…
Für alle Bildungsgänge werden außerdem ein- oder zweisemestrige Vorkurse angeboten.
Der Vorkurs wiederholt und vertieft Lernziele, Lerninhalte und Lernverfahren der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schullaufbahnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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