AfögVorkHSV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 AfögVorkHSVInkrafttretenVerordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen § 3Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft. § 3