Gesetz Nr. 1293 zur Ausführung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (AG-BtG) und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften Vom 15. Juli 1992
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2)
Die in den Artikeln 2 bis 20 dieses Gesetzes verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.
Art. 21 AG-BtG
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