Art. 21 Abs. 2 AG-BtGGesetz Nr. 1293 zur Ausführung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (AG-BtG) und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften Vom 15. Juli 1992
Die in den Artikeln 2 bis 20 dieses Gesetzes verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen…
§ 28 NRW-29428Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die personenbezogenen Bezeichnungen dieses Gesetzes beziehen sich auf beide Geschlechter.
§ 6 NRW-29444Gesetz zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
Die personenbezogenen Bezeichnungen dieses Gesetzes beziehen sich auf beide Geschlechter.
§ 31 ForstWiPrV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
Die in dieser Verordnung verwandten Personenbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Form.
§ 7 SN-3884Landesbeauftragtengesetz
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.