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Betreuungsbehörde auf überörtlicher Ebene im Sinne des § 1 Absatz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes und für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge zuständige Behörde ist das für Soziales zuständige Ministerium.
Die überörtliche Betreuungsbehörde hat die Aufgabe,
die örtlichen Betreuungsbehörden zu beraten,
Empfehlungen zur Erfüllung von Aufgaben in Betreuungsangelegenheiten zu geben,
die Betreuungsvereine nach Anhörung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken anzuerkennen,
die Betreuungsvereine zu beraten und bedarfsgerecht zu fördern.