Gesetze
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Die Finanzgerichte haben ihren Sitz in Düsseldorf, Köln und Münster.
Zuständig sind 1.das Finanzgericht Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf, 2.das Finanzgericht Köln für den Regierungsbezirk Köln,
das Finanzgericht Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Gemeinsamen Marktorganisationen der Europäischen Gemeinschaft, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, werden ausschließlich dem Finanzgericht Düsseldorf zugewiesen.
in Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Gemeinsamen Marktorganisationen, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist, werden…
Landgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Langenfeld (Rhld.), Neuss und Ratingen;
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster.
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen mit Sitz in Aachen
der Bezirk des Finanzamts Düsseldorf-Altstadt mit Sitz in Düsseldorf
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.