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Das Land finanziert Projekte zur Erforschung der Glücksspielsucht und der Auswirkungen der zum 1. Juli 2021 eingetretenen Rechtsänderungen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das Land mit anderen Ländern gemeinsame Projekte fördern.
Der in § 3 Absatz 1 genannte Veranstalter von Glücksspielen in Nordrhein-Westfalen, die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder nach § 3 Absatz 2 sowie die Sportwettvermittlerinnen und Sportwettvermittler nach § 13 sind verpflichtet, Daten im Sinne des § 23 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorzuhalten und auf Verlangen der Glücksspielaufsichtsbehörde in anonymisierter Form für Zwecke der Glücksspielforschung zur Verfügung zu stellen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist zur Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots befugt, innerhalb seines Staatsgebietes Lotterien und Sportwetten…
Zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots, die Sicherstellung…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber ist berechtigt und auf Verlangen des für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministeriums verpflichtet,…
bei der Einführung neuer Glücksspielangebote und bei der Einführung neuer oder der erheblichen Erweiterung bestehender Vertriebswege der Veranstalterinnen oder…
Es kann auch das Vermitteln solcher öffentlicher Glücksspiele erlaubt werden, die von Veranstaltern anderer Länder im Sinne des § 10 Absatz 2 des…
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über die Glücksspiele der Veranstalter anderer Länder nach § 10 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.