Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Erlaubnis zum Veranstalten, Durchführen und Vermitteln von Glücksspielen setzt voraus, dass
die Einhaltung
der Jugendschutzanforderungen nach § 4 Absatz 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021,
der Werbebeschränkungen nach § 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021,
der Anforderungen an die Aufklärung nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und
die Teilnahme am Sperrsystem für die Verpflichteten nach den §§ 8 bis 8c und 23 des Glücksspielstaatsvertrags 2021
sichergestellt ist,
die Anforderungen des § 6 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erfüllt sind,
Veranstalter und Vermittler zuverlässig sind, insbesondere die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung und die Vermittlung ordnungsgemäß und für die Spielteilnehmer nachvollziehbar durchgeführt werden und
bei der Einführung neuer Glücksspielangebote und bei der Einführung neuer oder der erheblichen Erweiterung bestehender Vertriebswege der Veranstalterinnen oder der Veranstalter nach § 3 Absatz 1 die Anforderungen des § 9 Absatz 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erfüllt sind.
Die Nachweise sind von der den Antrag stellenden Person durch Vorlage geeigneter Konzepte, Darstellungen und Bescheinigungen zu führen. Konzepte und Darstellungen sind, soweit erforderlich, vor Antragstellung zu entwickeln und zusammen mit eingeholten Bescheinigungen mit dem Antrag vorzulegen. Die Erlaubnisbehörde ist ohne derartige Unterlagen nicht zu eigenen Ermittlungen verpflichtet. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, soll die Erlaubnis erteilt werden.
Die Erlaubnis ist widerruflich und befristet zu erteilen. Sie kann, auch nachträglich, mit Inhalts- und Nebenbestimmungen verbunden werden. Daneben sind in der Erlaubnis
der Veranstalter und der Vermittler einschließlich eingeschalteter dritter Personen,
das veranstaltete oder vermittelte Glücksspiel,
die Form des Vertriebs oder der Vermittlung,
Art, Ort oder Gebiet sowie Beginn und Dauer der Veranstaltung und Vermittlung,
bei Lotterieveranstaltungen der Spielplan,
bei Vermittlungen der Veranstalter und
Inhalts- und Nebenbestimmungen für die erlaubte Werbung
festzulegen. Rechtsbehelfe gegen Nebenbestimmungen einer Erlaubnis nach diesem Absatz haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Erlaubnis umfasst auch die Teilnahmebedingungen. In diesen sind insbesondere Bestimmungen zu treffen über die
Voraussetzungen, unter denen ein Spiel- oder Wettvertrag zustande kommt,
Gewinnpläne und Ausschüttungsquoten,
Frist, innerhalb der ein Gewinnanspruch geltend gemacht werden kann und
Bekanntmachung der Gewinnzahlen und der Ergebnisse der Sportwetten sowie die Auszahlung der Gewinne.
Die Erlaubnis darf nicht für das Vermitteln von Glücksspielen erteilt werden, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht erlaubt sind.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnementdie Erteilung der Erlaubnis nach § 4 Absatz 2 Satz 2des Rennwett- und Lotteriegesetzes und
bei der Einführung neuer Glücksspielangebote oder der Einführung neuer oder der erheblichen Erweiterung bestehender Vertriebswege die Erfüllung der…
die Glücksspiele, die in der Annahmestelle vermittelt werden sollen.
soweit die unerlaubten Glücksspiele oder die Werbung hierfür über Telekommunikationsanlagen übermittelt werden.
Angaben zur Ausstattung, Beschaffenheit und Einteilung der Wettvermittlungsstelle sowie, wenn vorhanden, die diesbezügliche Baugenehmigung im Hinblick auf § 13…
allgemeine Anforderungen zu Art und Umfang des Glücksspielangebotes an allen Standorten einschließlich der hierfür erforderlichen Spielregeln und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.