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Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber ist berechtigt und auf Verlangen des für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministeriums verpflichtet, Daten im Sinne des § 23 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in anonymisierter Form für Zwecke der Glücksspielforschung zur Verfügung zu stellen.
Der in § 3 Absatz 1 genannte Veranstalter von Glücksspielen in Nordrhein-Westfalen, die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder nach § 3 Absatz 2 sowie die…
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, im Zusammenhang mit dem…
Die nach § 19 zuständigen Behörden üben gegenüber den Erlaubnis- und Konzessionsinhaberinnen und -inhabern ab dem Zeitpunkt der Erlaubnis- und…
Die Auswertung der auf dem Safe-Server nach § 6i Absatz 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorhandenen Daten obliegt vorbehaltlich der folgenden…
die Einhaltung der Jugendschutzanforderungen, der Werbebeschränkungen und die Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken nach § 4 Absatz 3 und den §§ 5…
die Einhaltung der Jugendschutzanforderungen, der Werbebeschränkungen und die Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken nach § 4 Absatz 3 und den §§ 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.