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Der maßgebende Zwölfmonatszeitraum für die jährliche Neuermittlung der durchschnittlichen Warmmiete nach § 45a Absatz 2 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird auf den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres festgelegt.
Die durchschnittliche Warmmiete ist jährlich bis spätestens zum 1. August eines Kalenderjahres neu zu ermitteln. Zur Neuermittlung ist zunächst jeweils…
nach ihrer Höhe die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des für die Ausführung des Gesetzes nach diesem…
Für die Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens ist der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums…
bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b Absatz 1 Satz 2 oder nach § 27c Absatz 1 Nummer 2 ergibt, in Höhe der nach § 45a…
Die Träger der Sozialhilfe weisen dem für das Sozialhilferecht zuständigen Ministerium ab dem Jahr 2021 jährlich für jedes Kalenderjahr (Meldezeitraum) für die…
Die Träger haben dem Land in den Monaten Februar, Mai, August und November, spätestens jedoch zu den vom für Sozialhilfe zuständigen Ministerium im Erlasswege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.