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Dieses Gesetz tritt am 1. April 1960 in Kraft; gleichzeitig treten die nachfolgenden Vorschriften außer Kraft, soweit sie nicht schon früher ihre Geltung verloren haben: Auf Verwaltungsakte, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bekannt gegeben worden sind, findet das bis zum 31. Oktober 2007 geltende Recht Anwendung.
die Artikel VII und IX der Verordnung Nr. 141 über die Gerichtsbarkeit in Verwaltungssachen in der britischen Zone vom 1. April 1948 (Verordnungsblatt für die britische Zone S. 111).
Hinweis zum In-Kraft/Außer-Kraft-Treten des § 1 a (Artikel II des Gesetzes vom 17.12 2002 (GV. NRW. S. 634)) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft; mit Ablauf des 31. Dezember 2009 tritt es außer Kraft. Verfahren im Sinne des Artikel I § 1a, die nach dem 31. Dezember 1999 bei dem Verwaltungsgericht Köln eingegangen und im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes noch anhängig sind, gehen mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf das Verwaltungsgericht Minden über; ausgenommen hiervon sind Verfahren, in denen bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Für Verfahren, die im Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens des Gesetzes bei dem Verwaltungsgericht Minden rechtshängig sind, verbleibt es bei der bis zum Außer-Kraft-Treten geltenden Zuständigkeit. Hinweis zum In-Kraft-Treten der Änderungen zu § 10 (Artikel II des Gesetzes v. 18. 11. 2003 (GV. NRW. S. 715)) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Ist bei In-Kraft-Treten des Gesetzes in einem Verfahren bereits Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt oder die Entscheidung zum Zwecke der Bekanntgabe oder Zustellung der Geschäftsstelle übergeben worden, verbleibt es für dieses Verfahren bei der bisherigen Besetzung des Senates. Hinweis zum In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten der Änderung in § 1a und des neuen § 1b (Artikel II des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Lande Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 107))
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft. Artikel I Nr. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft; im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
Verfahren im Sinne des § 1a AG VwGO in der Fassung des Artikels I Nr. 1, die nach dem 31. März 2003 bei dem Verwaltungsgericht Köln eingegangen und im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes noch anhängig sind, gehen mit Wirkung des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes auf das Verwaltungsgericht Minden über; ausgenommen hiervon sind Verfahren, in denen im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hat oder eine verfahrensabschließende Entscheidung zum Zwecke der Bekanntgabe der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Für Verfahren, die im Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens des Artikels I Nr. 1 bei dem Verwaltungsgericht Minden rechtshängig sind, verbleibt es bei der bis zum Außer-Kraft-Treten geltenden Zuständigkeit.
Die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bei den Verwaltungsgerichten Aachen beziehungsweise Gelsenkirchen anhängigen Streitigkeiten im Sinne des Artikels I Nr. 2, welche von Ausländern geführt werden, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung in den Kreisen Aachen oder Heinsberg beziehungsweise in den kreisfreien Städten Bochum oder Essen oder in dem Kreis Recklinghausen ihren Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz zu nehmen hatten oder, falls eine solche Verpflichtung nicht oder nicht mehr bestand, in diesen Kreisen oder kreisfreien Städten ihren Wohnsitz hatten, gehen auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf über. Die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bei den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen beziehungsweise Münster anhängigen Streitigkeiten im Sinne des Artikels I Nr. 2, welche von Ausländern geführt werden, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der kreisfreien Stadt Dortmund oder in dem Kreis Unna beziehungsweise in der kreisfreien Stadt Münster oder in den Kreisen Coesfeld oder Warendorf ihren Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz zu nehmen hatten oder, falls eine solche Verpflichtung nicht oder nicht mehr bestand, in diesen Kreisen oder kreisfreien Städten ihren Wohnsitz hatten, gehen auf das Verwaltungsgericht Arnsberg über. Satz 1 und 2 finden keine Anwendung auf Verfahren, in denen im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hat oder eine verfahrensabschließende Entscheidung zum Zwecke der Bekanntgabe der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Für Verfahren, die nach Maßgabe des Satzes 1 oder 2 auf die Verwaltungsgerichte Düsseldorf oder Arnsberg übergegangen sind und im Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens des Artikels I Nr. 2 noch bei diesen Gerichten rechtshängig sind, verbleibt es bei der bis zum Außer-Kraft-Treten geltenden Zuständigkeit.
Dieses Gesetz tritt am 1. November 2007 in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Zusatz (Artikel 5 des Elektronik-Anpassungsgesetzes vom 6.7.2004 (GV. NRW. S. 370)) Schluss- und…
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft. Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. § 2 Abs. 2, § 3, § 4 Abs. 4, § 5, § 6 Abs. 1 und 2, § 7 und § 8 treten am 31. Dezember 2011 außer Kraft. § 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.