§ 10 TermVInfGebVGebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 UAGBVVerordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BzKJBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 EReg-BGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.