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Geeignete Personen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung sind Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Notare/Notarinnen, Steuerberater/Steuerberaterinnen, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen und vereidigte Buchprüfer/ Buchprüferinnen.