§ 6 ZAGMonAwVVerordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
§ 8 AgrarAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
§ 8 WDüngVVerordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Diese Verordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft.
§ 17 ZAGAnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.