§ 17 ZAGAnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
§ 4 AgNwVVerordnung über Art, Umfang und Form der erforderlichen Nachweise im Sinne des § 25 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
§ 3 DBAGZustVVerordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 AHGVVerordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
§ 6 TätoVVerordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.