§ 6a Abs. 2 Nr. 3 AGOZVAnforderungen an Anbaumaterial von Zierpflanzen
Die in Anlage 2 Spalte 1 genannten Pflanzenarten müssen die in Anlage 2 Spalte 2 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
§ 1 AGOZVAnwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Anbaumaterial von der in der Anlage 1 aufgeführten Arten hinsichtlich des Inverkehrbringens sowie der Einfuhr.
§ 4 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AGOZVPflichten der Betriebe
RNQPs, die aufgeführt sind im Anhang der Richtlinie 93/49/EWG der Kommission vom 23. Juni 1993 zur Festlegung der Tabelle mit den Anforderungen an…
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 AGOZVEinfuhr
im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen: die Anforderungen des § 6a Absatz 1 und
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 AGOZVVergleichsprüfungen
Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (ABl. L 226 vom…