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Die zuständige Landesstelle hat den durch den Frosteinbruch entstandenen Schaden des antragstellenden Unternehmens der landwirtschaftlichen Primärproduktion durch Addition der für die in § 2 Satz 1 Nummer 1 genannten Sektoren einzeln berechneten Schäden zu berechnen. Der Schaden eines betroffenen Sektors ist die Summe der für jede betroffene Kulturart berechneten Schäden. Der Schaden an einer Kulturart in Form von Einkommensverlusten ist zu errechnen aus: Der Hektarerlös nach Nummer 2 ist vom Hektarerlös nach Nummer 1 zu subtrahieren. Die Differenz ist mit der Anbaufläche nach Nummer 3 zu multiplizieren. Der Schaden kann auch auf Basis von Durchschnitts- oder regionalen Referenzwerten berechnet werden.
dem im Basiszeitraum nach § 2 Satz 2 erzielten durchschnittlichen Hektarerlös, der das Produkt aus durchschnittlichem Hektarertrag im Basiszeitraum und dem durchschnittlichen Preis im Basiszeitraum ist,
dem Hektarerlös im Schadjahr, der das Produkt aus Hektarertrag und Preis ist, und
der Anbaufläche im Schadjahr in Hektar.
Der Sachschaden an Vermögenswerten wie landwirtschaftlichen Gebäuden, Ausrüstungsgegenständen, Maschinen, Lagerbeständen und Betriebsmitteln, die durch die…
dem Ergebnis der Multiplikation der jährlichen Durchschnittsmenge landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in dem der Naturkatastrophe vorangegangenen…
Der Flächenwert der landwirtschaftlichen Nutzung wird durch Vervielfältigung des durchschnittlichen Hektarwertes dieser Nutzung in der Gemeinde oder in dem…
Die Berechnung der Schäden erfolgt auf der Ebene des einzelnen Begünstigten. Der Betrag wird um etwaige Kosten gekürzt, die dem Begünstigten aufgrund des…
Die Höhe der Beihilfe ist das Produkt aus der Entschädigungsquote und der Höhe des bereinigten Schadens. Sofern die Summe aus der errechneten Beihilfe, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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