§ 63 Abs. 3 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Fähig, am Rechtsbehelfsverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.
§ 54 Abs. 4 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Fähig, am Verfahren vor der Kartellbehörde beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen.
§ 89 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Fähig, am Verfahren vor der Regulierungsbehörde, am Beschwerdeverfahren und am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und…