§ 36 AgrarOLkG
Verfahrensbeteiligte
An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
der Kläger,
die Durchsetzungsbehörde,
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.