§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AgrarOLkVMitgliedschaft
die zu dem Erzeugnisbereich gehören, der von der Erzeugerorganisation abgedeckt ist, oder
§ 12 Abs. 3 AgrarOLkVVereinigungen anerkannter Erzeugerorganisationen
Mitglied einer Vereinigung kann nur eine im Anwendungsbereich des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes anerkannte Erzeugerorganisation sein, die in dem…
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AgrarOLkGGesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
Anforderungen an die Mitgliedschaft, insbesondere aa)eine Mindestmitgliederzahl,bb)die Mitgliedschaft in mehr als einer Agrarorganisation,cc)im Falle einer…
§ 10 Abs. 5 AgrarOLkVMindestmitgliederzahl; Andienungspflicht; Reichweite der Anerkennung
Die Anerkennung erstreckt sich nur auf Agrarurerzeugnisse und Agrarverarbeitungserzeugnisse im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.
§ 8 OGErzeugerOrgDVVerordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Auf Branchenverbände im Geltungsbereich dieser Verordnung sind die einschlägigen Vorschriften der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung vom 11.…